Advisory Service | Der Immobilienkauf in Südafrika

Wichtige information ueber Grundstuecks Erwerbung als Auslaender.

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Südafrika hat eines der fortschrittlichsten und bestorganisierten Landregistrierungssysteme der Welt. Es bietet die grösstmögliche Sicherheit hinsichtlich der Besitzverhältnisse an der Immobilie. Es gibt Auskunft über die genauen Details der Immobilie sowie die jeweiligen Rechte und Dienstbarkeiten, die daran hängen.

Beim Kauf einer Immobilie hat der Makler in Südafrika eine wesentlich größere Bedeutung als in Deutschland. In der Regel stellt er mit den Parteien den Kaufvertrag auf, prüft ihn und fungiert meistens auch noch als Zeuge für die Unterschrift.

Der Immobilienmakler sollte ein Mitglied des "Estate Agents Board of South Africa" sein. Diese Mitgliedschaft kann nur erworben werden durch eine spezielle Ausbildung mit anschließend bestandener Prüfung. Nur durch diese Mitgliedschaft ist gewährleistet, dass das beim Makler geführte Treuhandkonto durch das "Treufondzertifikat" abgesichert ist.

Kaufvertrag

Er wird generell durch ein Kauf-Angebot ("offer to purchase") vorbereitet, d.h. der Kunde gibt auf einem entsprechenden Vordruck seine Offerte ab. Obwohl dieses Dokument nur "Kaufangebot" heisst, wird es durch die Akzeptierung und Unterschrift des Verkäufers zu einem rechtlich bindenden Kaufvertrag. Daher sollte man, wenn nötig, vor Unterschrift eines Kaufangebotes rechtlichen Beistand einholen. Im Kaufvertrag ist vorgesehen, daß in der Regel 10 % des Kaufpreises innerhalb einer vereinbarten Frist (ca. 2 Wochen) auf ein Anderkonto des Maklers zu zahlen ist. Makler und Notare haben strenge staatliche Auflagen hinsichtlich der bei Ihnen geführten Treuhandkonten, sodaß man vor Veruntreuung sicher sein kann.

Der Rest des Kaufpreises muß bei Grundbucheintrag an den Notar gezahlt werden. Die Anzahlung, von der der Makler normalerweise seine Provision ( 6 - 7,5 %) einbehält, wird nach erfolgtem Eintrag ins Grundbuch auch an den Notar bezahlt.
Die Provision wird in der Regel vom Verkäufer getragen. In Ausnahmefällen kann auch eine andere Regelung vereinbart werden.

Bei Finanzierung über eine Hypothek ist eine Bestätigung des Kreditinstitutes vorzulegen. Wenn keine besonderen Schwierigkeiten auftreten, erfolgt der Grundbucheintrag innerhalb von 4-6 Wochen. Ausländer können durch eine südafrikanische Großbank bis zu 50 % des Wertes einer Immobilie finanzieren. Es muß jedoch sichergestellt sein, daß Zins und Tilgung entweder durch lokale Mieteinnahmen oder durch einen Dauerauftrag aus dem Ausland bedient werden.

Die Übernahme einer Immobilie (occupation) erfolgt normalerweise nach dem Grundbucheintrag, kann aber nach Vereinbarung gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes auch schon früher erfolgen.

Kosten

a) Maklerprovision: derzeit 7,5 % + 14 % MwSt (wird i.d.R. vom Verkäufer bezahlt).

b) Ueberschreibungskosten (transfer costs):
    Die Kosten für den Notar werden nach einer festgelegten Gebührentabelle berechnet und betragen zwischen 1,5 und 2 % des Kaufpreises. Dies
     Kosten werden vom Käufer getragen.

Beispiel:

Der Kaufpreis der Immobilie beträgt R 500.000.


c) Grunderwerbssteuer (transfer duty):
    Diese ist auch vom Käufer zu bezahlen. Bei Privatpersonen gelten folgende Steuersätze:

Bei juristischen Personen (Gesellschaften) beträgt die Grunderwerbssteuer generell 10 % des Kaufpreises.

Besonderheiten fuer Auslaender ("Non-Residents")

Die Südafrikanische Reservebank bezeichnet Ausländer - gleich, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt, deren normaler Wohnort außerhalb des gemeinsamen südafrikanischen Währungsgebietes liegt, als "non-residents". Non-residents können in Südafrika unbegrenzt Immobilien erwerben, unterliegen aber bestimmten Vorschriften:

Für den Transfer von Devisen (Euro, Dollar) zur Zahlung einer Immobilie muß ein sog. "Non-Resident"-Konto bei einer südafrikanischen Großbank (ABSA, First National, Standard Bank, Nedbank) eröffnet werden. Hierzu genügt die Vorlage des Passes und eine kleine Einzahlung. Alle Gelder, die auf diesem "Non-Resident"- Konto eingehen, werden automatisch über die Reserve Bank geleitet und dadurch auch überwacht. Alle Beträge (auch Gewinne aus Festgeldanlagen, Mieteinnahmen etc.) können dann auch von diesem Konto später jederzeit wieder ins Ausland transferiert werden.

Der "Non-Resident" kann in Südafrika nur bis zu 50 % des Wertes einer Immobilie finanzieren. Der andere Teil muss aus dem Ausland transferiert werden. Die Rückzahlung einer Hypothek muß entweder durch Mieteinnahmen vor Ort oder aber durch regelmäßigen Transfer aus dem Ausland (über das "Non-Resident"-Konto) garantiert werden. Da die Hypothekenzinsen in Südafrika jedoch sehr hoch sind, empfiehlt es sich - falls möglich - im Ausland zu finanzieren. Mieterträge muß der "Non-Resident" vor Ort versteuern.

Einwanderung

Der Antrag auf Einwanderung (permanent residence) muß im Heimatland des Antrag Stellers gestellt werden. Für Deutschland ist die Südafrikanische Botschaft in Berlin zuständig. Es gibt verschiedene Kategorien unter denen ein Einwanderungsantrag gestellt werden kann. Der Betrag, der für eine Immobilie nach Südafrika transferiert wird, wird auf die geforderte Investitionssumme (derzeit R 1,5 Mio) angerechnet.

Steuern

Südafrika hat mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen. Zinserträge und Mieteinnahmen unterliegen der Besteuerung in Südafrika (at source).

Einige Steuersätz

Der Höchststeuersatz beträgt 40 % und gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von R 240.000.-- und höher.

Steuerfreies Einkommen:
Unter 65 Jahre 27.000 Rand
Über 65 Jahre 42.640 Rand

Im konkreten Fall empfiehlt es sich, eine Steuerberater zu kontaktieren, da die Steuer-gesetzgebung sehr komplex ist und jährlich Anpassungen vorgenommen werden.

Erbschaftssteuer:

Die Erbschafts- wie auch die Schenkungssteuer - beträgt 25 % bei einem Freibetrag von 1,0 Mio Rand.

Kapitalertragssteuer:

Per 1. Oktober 2001 wurde eine Kapitalertragssteuer eingeführt (capital gains tax "CGT"). Massgeblich für eine evtl. spätere Besteuerung ist der Wert einer Immobilie (per 1.10.2001) oder - bei späterem Kauf - der Neuwert. Die CGT wird nur im Falle der Veräusserung mit Gewinn fällig. Freibeträge und Steuersätze hängen von verschiedenen Faktoren ab (z. Bsp. Rechtsform des Eigentümers, Immobilie als Haupt- bzw. Nebenwohnsitz u.v.m.) Wir empfehlen daher, den Rat eines Experten einzuholen. Diese Information wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann für die Richtigkeit keine Haftung über nommen werden. Änderungen vorbehalten. Stand: März 2003.

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